Die Praxis befindet sich im Seitenflügel des Krankenhauses Weilheim mit eigenem Eingang von der Röntgenstraße 4.
Nachmittags finden sich gegenüber der Praxis leere Parkplätze entlang der Röntgenstraße für geringe Gebühr (20 Cent/12 Minuten,1 Euro/1 Std.). Der Schulparkplatz kann ab 14.00 Uhr und in den Ferienzeiten ebenfalls genutzt werden.
Vormittags jedoch sind die öffentlichen Parkplätze knapp. Die Praxis verfügt über eigene Parkplätze in ca. 100 m Entfernung, die Ihnen ab dem ersten Termin zur Verfügung stehen.
So finden Sie unsere Parkplätze:
Einen Parkausweis erhalten sie bei Ihrem ersten Gespräch bei uns! Er ist zeitlich begrenzt ausgestellt. Bitte immer gut sichtbar auf das Armaturenbrett legen. Beim erste Termin können Sie ohne Ausweis parken. Bitte nicht für lange Besuche bei anderen Praxen nutzen, diese haben eigene Parkplätze.
Fahrtkosten zu Strahlentherapie- und Chemotherapie werden von den gesetzlichen Kassen (GKV) und innerhalb der meisten Privatkassen-Verträge übernommen. Dies gilt für die Anfahrt mit dem eigenen PKW oder mit Taxidienst oder medizinischer Fahrdienst/Krankentransport.
Jedoch ist einiges zu beachten...
Wenn eine Strahlentherapie stationär begonnen wurde, kann diese in derselben Strahlentherapie ambulant unter Nutzung eines Fahrdienstes zu Ende geführt werden.
Patienten, die eine stationäre Betreuung während der Strahlentherapie-Serie benötigen, werden im Klinikum Weilheim Kooperationen durch die entsprechende Fachrichtung, meist durch das Team der Inneren Medizin, betreut.
Eine stationäre Versorgung kann erforderlich werden bei…
Grundsätzlich sollte immer die kurzfristige Möglichkeit zur Fortsetzung der Radiotherapie unter stationären Bedingungen bestehen, da Unterbrechungen der Strahlentherapie zu schlechterer Tumorkontrolle führen.
Die gute Zusammenarbeit mit den Stationskollegen des Klinikums Weilheim ist seit Jahren etabliert, stationäre Strahlentherapie-Patienten werden gemeinsam betreut (u.a. Zugang zum Krankenhausinformationssystem), und wann immer möglich wird die Bestrahlungsserie fortgesetzt. Mehr zu unserer Kooperation mit dem Klinikum Weilheim.
Falls Sie stationäre Strahlentherapie benötigen:
Während des ersten Gesprächs wird besprochen, mit welchen Beeinträchtigungen Sie während der Radiotherapie zu rechnen haben. Grundsätzlich ermutigen wir unsere Patienten, soweit wie möglich ein normales Leben auch während der Behandlungszeit zu führen. Das kann die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit miteinschließen.
Patienten können prinzipiell für die gesamte Strahlentherapiezeit einschließlich einer Erholungsphase krankgeschrieben werden. Wenn Sie ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber haben, können Sie auch weiterarbeiten und die Möglichkeit einer vorübergehenden reduzierten/flexiblen Arbeitszeit mit ihm vereinbaren.
Eine sogenannte "AHB" steht prinzipiell jedem sozialversicherten Patienten mit einer Krebserkrankung zu. Sie wird vom Rententräger (nicht von der Krankenkasse!) bezahlt. Sie besteht aus einem 3-wöchigen Aufenthalt in einer Reha-Klinik.
In dieser Zeit erhalten Sie Information über einen gesunden Lebensstil, Umgang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behandlungen durch Krankengymnasten, Masseuren, Bewegungstherapeuten, Ernährungsberatung etc. unter fachärztlicher Aufsicht. An machen Kliniken gibt es auch Mitarbeiter, die speziell auf Ihre Psyche eingehen können, sollten Sie die Krankheit noch nicht verarbeitet haben. Aber oft ist es schon hilfreich, sich dort mit ebenfalls Betroffenen auszutauschen im Sinne einer "Selbsthilfegruppe".
Sie haben die Möglichkeit, eine Anschlussheilbehandlung (AHB) im Anschluss an die Strahlentherapie in Anspruch zu nehmen. Wir können dies gerne für Sie in die Wege leiten, wir werden Sie hierüber eigens informieren. Bei Interesse bitte an unserer Anmeldung melden.
Dazu wird ein Antrag benötigt. Diesen erhalten Sie bei unseren Sekretärinnen. Bitte bringen Sie diesen nach einigen Tagen ausgefüllt wieder mit!
Die AHB wird durch unseren Mitarbeiter Herrn Köhler (MTRA) organisiert. Er bearbeitet Ihren Antrag und leiten ihn an die entsprechenden Stellen weiter. (Rentenversicherungsträger oder in einzelnen Fällen an die Krankenkassen).
Wir bitten Sie, kurz nach Beginn der Strahlentherapieserie auf uns zuzugehen, damit Herr Köhler mit Ihnen die Details und Ihre Wünsche besprechen kann.
Bei Fragen, können Sie gerne auch auf den Anrufbeantworter sprechen! Herr Köhler ruft Sie umgehend zurück! Tel. 0881/ 924523480 (Anrufbeantworter)
Sollten Sie die Rehabilitation erst einige Zeit nach der Strahlentherapie-Behandlung beantragen wollen, bitten wir Sie, diese dann über den Hausarzt zu veranlassen. Es handelt sich dann nicht mehr um eine AHB, sondern eine Rehabilitation. Sie müssen mit einer höheren Zuzahlung rechnen als bei einer AHB.
Bei Fragen steht Ihnen gerne Ihr Strahlentherapie-Team zur Verfügung. Informationen verschiedener AHB-bzw. Reha-Kliniken liegen bei uns in der Praxis aus.
Schauen Sie sich schon einmal in unseren tageslichthellen Räumen ein wenig um...