Strahlentherapie: Nachsorge

Die Nachsorgeuntersuchungen können gerne beim Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Strahlenschutzverordnung, verpflichtet uns, den Heilungserfolg zu kontrollieren und unsere Patienten auf viele Jahre weiterzuverfolgen. Wenn wir keine Berichte von Ihrem nachsorgendem Arzt erhalten, werden wir Ihnen einmal jährlich einen Fragebogen zu kommen lassen. Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, sich an  uns zu wenden - auch Jahre nach der Strahlentherapie - sollte Verdacht auf sogenannte strahlenbedingte Veränderungen bestehen.

Die Praxis verfügt über eine innovative elektronische Datenbank, in der alle wichtigen medizinischen Informationen vom Zeitpunkt der Behandlung über die Jahre der anschließenden Beobachtung erfasst werden. Wir können so unsere Behandlungserfolge statistisch auswerten ("Ergebnisqualität") und unsere Vorgehensweisen weiter optimieren.