Qualitätsmanagement

Die Anwendung von hochenergetischen Strahlen wird durch die Strahlenschutzverordnung geregelt. Ärzte und Medizin-Physiker müssen viele Gesetze und Richtlinien einhalten.

Die Geräte, aber auch das gesamte Praxismanagement wird in regelmäßigen Abständen von verschiedenen Institutionen überwacht, geprüft und entsprechend zertifiziert.

  • Jährliche TÜV-Prüfung des Beschleunigers.
  • Jährliche Rezertifizierung im Rahmen des Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.
  • Jährliche Rezertifizierung als Kooperationspartner im Gynäkologischen Tumorzentrum der Frauenklinik des Klinikums Starnberg.
  • Alle zwei Jahre Begehung der Praxis durch die "Ärztliche Stelle" gemäß Strahlenschutzverordnung (Prüfung der ärztlichen und physikalischen Qualität) .