Praktische Hinweise : Taxifahrten

Seit der letzten Gesundheitsreform zum 1.1.2004 werden Fahrten zu einem Arztbesuch nicht mehr bezahlt, Ausnahmen sind Fahrten zu Strahlentherapie- und Chemotherapie. Allerdings sind wir Ärzte angehalten, zu prüfen, ob ein Patient wirklich Taxifahrten benötigt. Wir werden das während des ersten Gesprächs mit Ihnen zusammen entscheiden. Wenn möglich, soll der Patient mit seinem eigenen PKW fahren oder sich von Angehörigen fahren lassen. Auch hierfür erhalten die Patienten einen Zuschuss von der Krankenkasse, hierfür müssen die anstehenden Fahrten vor der Behandlungsserie der Krankenkasse gemeldet werden.

Wenn Patienten nicht in der Lage sind, die Fahrten mit einem PKW zu machen, steht Ihnen die Anfahrt mit einem Taxi zu. Hier ist zu beachten, dass nach dem ersten Gespräch bei uns Ihre Krankenkasse von der anstehenden Bestrahlungsserie benachrichtigt werden muss, d.h. die Kasse muss davon im Voraus informiert sein. Die Krankenkasse wird Ihnen dann ein Taxiunternehmen zuteilen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich. So kann der Taxifahrer eine Kopie Ihrer Therapietermine erhalten, damit die tägliche Anfahrt reibungslos erfolgt.

Für gehbehinderte Patienten kann der hintere, ebenerdige Zugang zur Praxis angefahren werden, für Hilfe beim Ein- und Aussteigen sorgen wir. Der Taxifahrer wartet bis Ihr Termin beendigt ist vor der Praxis, in der Regel weniger als 15 Minuten, und fährt Sie dann wieder nach Hause. Der Taxifahrer erhält von Ihnen kein Geld, sondern rechnet direkt mit der Kasse ab. Hierfür drucken wir am Ende der Behandlungsserie eine Liste aller Ihrer Termine aus.