Praktische Hinweise : Abschlussheilbehandlung
Eine sogenannte "AHB" steht prinzipiell jedem sozialversicherten Patienten mit einer Krebserkrankung zu. Sie wird vom Rententräger (nicht von der Krankenkasse!) bezahlt, d.h. von der BfA oder der LVA. Sie besteht aus einem 3-4-wöchigen Aufenthalt in einer AHB-Klinik. In dieser Zeit erhalten Sie Information über einen gesunden Lebensstil, Umgang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behandlungen durch Krankengymnasten, Masseuren, Bewegungstherapeuten, etc. unter fachärztlicher Aufsicht. An machen Kliniken gibt es auch Mitarbeiter, die speziell auf Ihre Psyche eingehen können, sollten Sie die Krankheit noch nicht verarbeitet haben. Aber oft ist es schon hilfreich, sich dort mit ebenfalls Betroffenen auszutauschen im Sinne einer "Selbsthilfegruppe".
Am Ende der AHB wird Ihre Funktionstüchtigkeit beurteilt, d.h. die AHB-Ärzte entscheiden, ob und wann Sie wieder Ihre Berufstätigkeit aufnehmen können. Wir haben Prospekte der in Bayern gelegenen AHB-Einrichtungen ausliegen, damit Sie eine gute Einrichtung für Ihr Krankheitsbild und Ihre Beschwerden finden. Während Mitglieder der BfA Wahlmöglichkeiten haben, bestimmt die LVA, wo ihre Mitglieder die AHB durchführen lassen sollen. Bitte informieren Sie sich früh bei Beginn der Strahlentherapie. Sollten Sie eine AHB wünschen, beantragen wir diese gerne für Sie. Im allgemeinen sollte diese ein - zwei Wochen nach der letzten Bestrahlung angetreten werden.